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Frankreich E-Rechnungspflicht: Fristen 2026–2027

Die französische E-Rechnungsreform (Artikel 91 LFR 2022) schreibt die elektronische Rechnungsstellung für alle inländischen B2B-Umsätze schrittweise vor. Die erste Phase beginnt im September 2026.

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-01

2026-09-01

BevorstehendB2B Empfang (alle) + Ausstellung (Großunternehmen)

Phase 1: alle empfangen, Großunternehmen stellen aus

Alle französischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Großunternehmen müssen E-Rechnungen über eine zertifizierte Plattform (PDP) oder das PPF ausstellen.

DGFiP — Réforme e-facture, article 91 LFR 2022

2027-09-01

GeplantB2B Ausstellung — mittelgroße Unternehmen

Phase 2: mittelgroße Unternehmen stellen aus

Mittelgroße Unternehmen (250–4.999 Mitarbeiter) müssen E-Rechnungen ausstellen.

DGFiP — Réforme e-facture, article 91 LFR 2022

2027-09-01

GeplantB2B Ausstellung — KMU und Kleinstunternehmen

Phase 3: KMU und Kleinstunternehmen stellen aus

Alle kleinen Unternehmen und Selbstständige müssen E-Rechnungen ausstellen.

DGFiP — Réforme e-facture, article 91 LFR 2022

Häufig gestellte Fragen

Welche Formate sind in Frankreich zugelassen?

EN 16931-konforme Formate: Factur-X (PDF + XML CII), UBL 2.1 und UN/CEFACT CII. Factur-X ist das praktischste Format, da es ein lesbares PDF mit eingebetteten Strukturdaten kombiniert.

Was ist das PPF?

Das PPF (Portail Public de Facturation, ehemals Chorus Pro) ist die französische öffentliche E-Rechnungsplattform. Unternehmen können Rechnungen direkt über das PPF oder über eine zertifizierte private Plattform (PDP) übermitteln.

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