Frankreich E-Rechnungspflicht: Fristen 2026–2027
Die französische E-Rechnungsreform (Artikel 91 LFR 2022) schreibt die elektronische Rechnungsstellung für alle inländischen B2B-Umsätze schrittweise vor. Die erste Phase beginnt im September 2026.
Zuletzt aktualisiert: 2026-06-01
2026-09-01
Phase 1: alle empfangen, Großunternehmen stellen aus
Alle französischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Großunternehmen müssen E-Rechnungen über eine zertifizierte Plattform (PDP) oder das PPF ausstellen.
DGFiP — Réforme e-facture, article 91 LFR 2022
2027-09-01
Phase 2: mittelgroße Unternehmen stellen aus
Mittelgroße Unternehmen (250–4.999 Mitarbeiter) müssen E-Rechnungen ausstellen.
DGFiP — Réforme e-facture, article 91 LFR 2022
2027-09-01
Phase 3: KMU und Kleinstunternehmen stellen aus
Alle kleinen Unternehmen und Selbstständige müssen E-Rechnungen ausstellen.
DGFiP — Réforme e-facture, article 91 LFR 2022
Häufig gestellte Fragen
Welche Formate sind in Frankreich zugelassen?▼
EN 16931-konforme Formate: Factur-X (PDF + XML CII), UBL 2.1 und UN/CEFACT CII. Factur-X ist das praktischste Format, da es ein lesbares PDF mit eingebetteten Strukturdaten kombiniert.
Was ist das PPF?▼
Das PPF (Portail Public de Facturation, ehemals Chorus Pro) ist die französische öffentliche E-Rechnungsplattform. Unternehmen können Rechnungen direkt über das PPF oder über eine zertifizierte private Plattform (PDP) übermitteln.
E-Rechnung bereits erhalten?
Öffnen Sie sie kostenlos in unserem Browser-Viewer — kein Upload.